217.14
CH-SG
Art. 6 Verordnung über Berichterstattung, Rechnung und Eigenkapital der Universität St.Gallen - Inhalt
I. Berichterstattung und Rechnungslegung - 2. Bericht zur Leistungsperiode
Art. 6 Verordnung über Berichterstattung, Rechnung und Eigenkapital der Universität St.Gallen · Inhalt
1. Der Bericht über die Erfüllung des Leistungsauftrags und die Verwendung des Staatsbeitrags informiert über die Leistungserbringung und Mittelverwendung in der gesamten Leistungsperiode.
2. Er enthält zumindest die Kennzahlen nach Anhang 2 dieses Erlasses.