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Art. 4 Verordnung über Berichterstattung, Rechnung und Eigenkapital der Universität St.Gallen - Anhang zur Jahresrechnung

I. Berichterstattung und Rechnungslegung - 1. Jährliche Berichterstattung
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Art. 4 Verordnung über Berichterstattung, Rechnung und Eigenkapital der Universität St.Gallen · Anhang zur Jahresrechnung

1. Der Anhang zur Jahresrechnung enthält

a)* die Angaben nach Obligationenrecht;

b)* einen Rückstellungsspiegel;

c)* eine Aufstellung über Verpflichtungen aus langfristigen Mietverträgen, aufgeteilt nach Fälligkeit innerhalb von einem Jahr, einem bis fünf Jahren und nach fünf Jahren;

d)* Grundsätze, Art und Höhe der internen Verrechnungen zwischen den Teilbereichen der Universität.

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