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217.14 CH-SG

Art. 2 Verordnung über Berichterstattung, Rechnung und Eigenkapital der Universität St.Gallen - Geschäftsbericht

I. Berichterstattung und Rechnungslegung - 1. Jährliche Berichterstattung
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Art. 2 Verordnung über Berichterstattung, Rechnung und Eigenkapital der Universität St.Gallen · Geschäftsbericht

1. Der Geschäftsbericht informiert über den aktuellen Stand der Leistungserbringung und Mittelverwendung.

2. Er enthält zumindest die Angaben nach Anhang 1 dieses Erlasses.

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