217.14
CH-SG
Art. 2 Verordnung über Berichterstattung, Rechnung und Eigenkapital der Universität St.Gallen - Geschäftsbericht
I. Berichterstattung und Rechnungslegung - 1. Jährliche Berichterstattung
Art. 2 Verordnung über Berichterstattung, Rechnung und Eigenkapital der Universität St.Gallen · Geschäftsbericht
1. Der Geschäftsbericht informiert über den aktuellen Stand der Leistungserbringung und Mittelverwendung.
2. Er enthält zumindest die Angaben nach Anhang 1 dieses Erlasses.