217.14
CH-SG
Art. 1 Verordnung über Berichterstattung, Rechnung und Eigenkapital der Universität St.Gallen - Inhalt
I. Berichterstattung und Rechnungslegung - 1. Jährliche Berichterstattung
Art. 1 Verordnung über Berichterstattung, Rechnung und Eigenkapital der Universität St.Gallen · Inhalt
1. Die jährliche Berichterstattung besteht aus Geschäftsbericht und Jahresrechnung.
2. Sie umfasst alle Aufgabenbereiche der Universität.