Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
217.14 CH-SG

Art. 1 Verordnung über Berichterstattung, Rechnung und Eigenkapital der Universität St.Gallen - Inhalt

I. Berichterstattung und Rechnungslegung - 1. Jährliche Berichterstattung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (18 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 Verordnung über Berichterstattung, Rechnung und Eigenkapital der Universität St.Gallen · Inhalt

1. Die jährliche Berichterstattung besteht aus Geschäftsbericht und Jahresrechnung.

2. Sie umfasst alle Aufgabenbereiche der Universität.

Inhalt Art. 2 Verordnung über Berichterstattung, Rechnung und Eigenkapital der Universität St.Gallen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →