Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
217.1 UG CH-SG

Art. 75 Universitätsgesetz (UG) - b) Aufgaben

IX. Rechtspflege
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Art. 75 UG · b) Aufgaben

1. Die Rekurskommission entscheidet über

a) Rekurse gegen Verfügungen der Disziplinarkommission;

b) Rekurse gegen Verfügungen betreffend Prüfungs-, Zulassungs- und übrige Studienangelegenheiten;

c) Rekurse gegen übrige Verfügungen der Rektorin oder des Rektors oder nachgeordneter Stellen;

d) personalrechtliche Klagen;

e) Rekurse gegen Entscheide der Rekursinstanzen der Teilkörperschaften nach Massgabe der Statuten der jeweiligen Teilkörperschaft.

2. Das Universitätsstatut regelt die Zuständigkeiten von bildungsrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Kammer.

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