217.1
UG
CH-SG
Art. 74 Universitätsgesetz (UG) - Rekurskommission a) Organisation und Zusammensetzung
IX. Rechtspflege
Art. 74 UG · Rekurskommission a) Organisation und Zusammensetzung
1. Die Rekurskommission ist in eine bildungsrechtliche und eine verwaltungsrechtliche Kammer gegliedert. Das Universitätsstatut kann weitere Kammern vorsehen.
2. Die bildungsrechtliche Kammer wird von einer ordentlichen oder assoziierten Professorin oder einem ordentlichen oder assoziierten Professor präsidiert. Im Übrigen richtet sich die Zusammensetzung nach dem Universitätsstatut.
3. Die Präsidentin oder der Präsident der verwaltungsrechtlichen Kammer ist weder an der Universität tätig noch immatrikuliert. Im Übrigen richtet sich die Zusammensetzung nach dem Universitätsstatut.