Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
217.1 UG CH-SG

Art. 39 Universitätsgesetz (UG) - Executive School

IV. Institute, Institute mit besonderem Auftrag oder gesamtuniversitären Aufgaben sowie Weiterbildungskommission
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Art. 39 UG · Executive School

1. Die Universität führt eine Executive School of Management, Technology und Law (ES-HSG). Sie hat die Stellung eines Instituts mit besonderen gesamtuniversitären Aufgaben.

2. Die Executive School erfüllt Aufgaben in der Weiterbildung.

3. Organisation und Aufgaben der Executive School richten sich nach deren Satzung.

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