Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
217.1 UG CH-SG

Art. 14 Universitätsgesetz (UG) - Steuerbefreiung

I. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 14 UG · Steuerbefreiung

1. Die Universität St.Gallen ist von Staats- und Gemeindesteuern befreit für

a) Gewinn und Kapital;

b) Zuwendungen.

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