Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
217.1 UG CH-SG

Art. 1 Universitätsgesetz (UG) - Trägerschaft und Stellung

I. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 1 UG · Trägerschaft und Stellung

1. Die Universität St.Gallen (HSG) ist eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons mit eigener Rechtspersönlichkeit und dem Recht auf Selbstverwaltung.

2. Sie plant, regelt und führt ihre Angelegenheiten im Rahmen von Verfassung, Gesetz und Leistungsauftrag autonom.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

B.2014.171 · sg (Art. 1 Abs. 2 des Universitätsgesetzes, sGS 217.11; UG)
Doctoral Certificate Predicate Inclusion Upheld
Cited in the reasoning (E. 2.1) regarding the legal status of the university, but not in the dispositive orders, thus excluded.