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216.15 CH-SG

Art. 67 Statut der Pädagogischen Hochschule St.Gallen - Disziplinarfehler

V. Disziplinarrecht
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Art. 67 Statut der Pädagogischen Hochschule St.Gallen · Disziplinarfehler

1. Disziplinarfehler sind schuldhafte Verstösse gegen die Ordnung an der Hochschule, insbesondere

a) Behinderung von Personen an der Erfüllung ihrer Aufgaben an der Hochschule;

b) Stören von Veranstaltungen an der Hochschule;

c)* Unredlichkeit bei Leistungsüberprüfungen;

d)* Verstösse gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis.

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