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216.15 CH-SG

Art. 65 Statut der Pädagogischen Hochschule St.Gallen - Geltungsbereich

V. Disziplinarrecht
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Art. 65 Statut der Pädagogischen Hochschule St.Gallen · Geltungsbereich

1. Teilnehmende an Lehrveranstaltungen gemäss Art. 26 und Bewerberinnen und Bewerber für die Zulassung zur Hochschule unterstehen dem Disziplinarrecht dieses Statuts.

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