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216.15 CH-SG

Art. 64 Statut der Pädagogischen Hochschule St.Gallen - Aufgabe

IV. Organe - G. Finanzkontrolle
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Art. 64 Statut der Pädagogischen Hochschule St.Gallen · Aufgabe

1. Die kantonale Finanzkontrolle ist Kontrollstelle. Sie prüft insbesondere das Rechnungswesen.

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