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216.15 CH-SG

Art. 60 Statut der Pädagogischen Hochschule St.Gallen - Angehörige

IV. Organe - F. Organisation der Studierenden
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Art. 60 Statut der Pädagogischen Hochschule St.Gallen · Angehörige

1. Der Organisation der Studierenden gehören die immatrikulierten Studierenden an.

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