216.15
CH-SG
Art. 6 Statut der Pädagogischen Hochschule St.Gallen - Institute, Zentren und Fachstellen
I. Organisation
Art. 6 Statut der Pädagogischen Hochschule St.Gallen · Institute, Zentren und Fachstellen
1. Der Hochschule können Institute, Zentren und Fachstellen ohne eigene Rechtspersönlichkeit angegliedert sein.
2. ...
3. Eine vom Hochschulrat erlassene Satzung regelt Zweck, Aufgaben und Organisation der Institute, Zentren und Fachstellen.