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216.15 CH-SG

Art. 52 Statut der Pädagogischen Hochschule St.Gallen - Konventsreglement

IV. Organe - B. Akademische Organe - 5. Konvent
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Art. 52 Statut der Pädagogischen Hochschule St.Gallen · Konventsreglement

1. Das Rektorat erlässt ein Konventsreglement, das die Arbeitsweise und Zuständigkeiten festlegt.

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