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216.15 CH-SG

Art. 45 Statut der Pädagogischen Hochschule St.Gallen - Aufgaben Prorektorat Ausbildung

IV. Organe - B. Akademische Organe - 3. Prorektorinnen und Prorektoren
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Art. 45 Statut der Pädagogischen Hochschule St.Gallen · Aufgaben Prorektorat Ausbildung

1. Die Prorektorin oder der Prorektor leitet den ihr oder ihm zugewiesenen Verantwortungsbereich. Ihr oder ihm obliegt insbesondere

a)* strategische Weiterentwicklung des Prorektorats Ausbildung;

abis)* Wahrnehmung von leistungsbereichsübergreifenden Schwerpunktthemen und Aufgaben;

b) Stärkung des Praxisbezugs durch aktive Förderung der Verbindung zwischen der fachlichen, der fachdidaktischen und der berufspraktischen Ausbildung;

c)* ...

d)* Pensenplanung und Vorbereitung von Neuanstellungen in Absprache mit den Studiengangsleitungen und den anderen Prorektoraten;

e) projektbezogene Zusammenarbeit mit den anderen Prorektoraten;

f) Erstellung des Jahresbudgets, der Jahresrechnung und des Jahresberichts im Verantwortungsbereich;

fbis)* personelle Führung, Beurteilung und Förderung der direkt unterstellten Mitarbeitenden;

g)* ...

h) Sicherstellung des Qualitätsmanagements im Verantwortungsbereich;

i) Sicherstellung der Studienberatung für die Studiengänge im Verantwortungsbereich;

j) Kooperation mit den Vertretungen der Studierenden;

k)* Organisation von kulturellen und gesellschaftlichen Aktivitäten und Repräsentation der Institution.

2. Die Prorektorin oder der Prorektor kann einzelne ihm oder ihr zugewiesene Aufgaben und Befugnisse an Stabsmitarbeitende delegieren.

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