Art. 45 Statut der Pädagogischen Hochschule St.Gallen - Aufgaben Prorektorat Ausbildung
Art. 45 Statut der Pädagogischen Hochschule St.Gallen · Aufgaben Prorektorat Ausbildung
1. Die Prorektorin oder der Prorektor leitet den ihr oder ihm zugewiesenen Verantwortungsbereich. Ihr oder ihm obliegt insbesondere
a)* strategische Weiterentwicklung des Prorektorats Ausbildung;
abis)* Wahrnehmung von leistungsbereichsübergreifenden Schwerpunktthemen und Aufgaben;
b) Stärkung des Praxisbezugs durch aktive Förderung der Verbindung zwischen der fachlichen, der fachdidaktischen und der berufspraktischen Ausbildung;
c)* ...
d)* Pensenplanung und Vorbereitung von Neuanstellungen in Absprache mit den Studiengangsleitungen und den anderen Prorektoraten;
e) projektbezogene Zusammenarbeit mit den anderen Prorektoraten;
f) Erstellung des Jahresbudgets, der Jahresrechnung und des Jahresberichts im Verantwortungsbereich;
fbis)* personelle Führung, Beurteilung und Förderung der direkt unterstellten Mitarbeitenden;
g)* ...
h) Sicherstellung des Qualitätsmanagements im Verantwortungsbereich;
i) Sicherstellung der Studienberatung für die Studiengänge im Verantwortungsbereich;
j) Kooperation mit den Vertretungen der Studierenden;
k)* Organisation von kulturellen und gesellschaftlichen Aktivitäten und Repräsentation der Institution.
2. Die Prorektorin oder der Prorektor kann einzelne ihm oder ihr zugewiesene Aufgaben und Befugnisse an Stabsmitarbeitende delegieren.