Art. 40 Statut der Pädagogischen Hochschule St.Gallen - Aufgaben
Art. 40 Statut der Pädagogischen Hochschule St.Gallen · Aufgaben
1. Dem Rektorat obliegen insbesondere
a)* Umsetzung des Leistungsauftrags;
b) strategische Planung für die Hochschule;
bbis)* Verabschiedung der Leistungsvereinbarungen mit den Instituten, Zentren und Studiengängen;
bter)* Verabschiedung der Personalstrategie;
bquater)* Wahl von Bereichs-, Fach-, Themen- und Fachstellenleitungen der Institute und Zentren;
bquinquies)* Wahl der Mitarbeitenden mit Führungsfunktion in den Prorektoraten;
bsexies)* Entscheid über die Einführung von neuen CAS- und DAS-Weiterbildungsstudiengängen;
c)* Koordination von Lehrveranstaltungen, Forschungs- und Entwicklungsprojekten sowie Dienstleistungen;
d)* ...
e)* ...
f)* ...
g) Vorbereitung von Vorschriften über Studien- und Prüfungsbetrieb zuhanden des Hochschulrates und Erlass von weiteren den Studien- und Prüfungsbetrieb betreffenden allgemeinverbindlichen Vorschriften;
h) Erlass von Benützungsvorschriften für Räume, Anlagen und Einrichtungen sowie des Geländes der Hochschule;
i) Wahl von Angehörigen der Hochschule in Kommissionen ausserhalb der Hochschule;
j)* ...
k) Erarbeitung und periodische Überprüfung der Umsetzung des Leitbilds der Hochschule;
l) Sicherstellung des Qualitätsmanagements;
m)* Stellungnahme zum Leistungsauftrag und zu Budgetanträgen.
2. Die Rektorin oder der Rektor kann dem Rektorat weitere Aufgaben übertragen.