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216.15 CH-SG

Art. 37 Statut der Pädagogischen Hochschule St.Gallen - Geschäftsreglement

IV. Organe - B. Akademische Organe
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Art. 37 Statut der Pädagogischen Hochschule St.Gallen · Geschäftsreglement

1. Ein Akademisches Organ kann sich ein Geschäftsreglement geben. Dieses wird vom Hochschulrat genehmigt.

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