216.15
CH-SG
Art. 34 Statut der Pädagogischen Hochschule St.Gallen - Grundsatz
III. Angehörige der Hochschule - C. Teilnehmende an Lehr- und Weiterbildungsveranstaltungen - 5. Besucherinnen und Besucher öffentlicher Lehrveranstaltungen
Art. 34 Statut der Pädagogischen Hochschule St.Gallen · Grundsatz
1. Öffentliche Lehrveranstaltungen können besucht werden, soweit die Zulassung nicht aus organisatorischen Gründen beschränkt ist.