Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
216.15 CH-SG

Art. 34 Statut der Pädagogischen Hochschule St.Gallen - Grundsatz

III. Angehörige der Hochschule - C. Teilnehmende an Lehr- und Weiterbildungsveranstaltungen - 5. Besucherinnen und Besucher öffentlicher Lehrveranstaltungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (69 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 34 Statut der Pädagogischen Hochschule St.Gallen · Grundsatz

1. Öffentliche Lehrveranstaltungen können besucht werden, soweit die Zulassung nicht aus organisatorischen Gründen beschränkt ist.

← Art. 33 Statut der Pädagogischen Hochschule St.Gallen Stellung Art. 35 Statut der Pädagogischen Hochschule St.Gallen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →