216.15
CH-SG
Art. 33 Statut der Pädagogischen Hochschule St.Gallen - Grundsatz
III. Angehörige der Hochschule - C. Teilnehmende an Lehr- und Weiterbildungsveranstaltungen - 4. Teilnehmende an Weiterbildungsveranstaltungen
Art. 33 Statut der Pädagogischen Hochschule St.Gallen · Grundsatz
1. An Weiterbildungen kann teilnehmen, wer über die vom Veranstalter festgesetzte Vorbildung verfügt. Zulassungsbeschränkungen sind aus organisatorischen Gründen möglich.