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216.15 CH-SG

Art. 33 Statut der Pädagogischen Hochschule St.Gallen - Grundsatz

III. Angehörige der Hochschule - C. Teilnehmende an Lehr- und Weiterbildungsveranstaltungen - 4. Teilnehmende an Weiterbildungsveranstaltungen
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Art. 33 Statut der Pädagogischen Hochschule St.Gallen · Grundsatz

1. An Weiterbildungen kann teilnehmen, wer über die vom Veranstalter festgesetzte Vorbildung verfügt. Zulassungsbeschränkungen sind aus organisatorischen Gründen möglich.

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