216.15
CH-SG
Art. 32b Statut der Pädagogischen Hochschule St.Gallen - Leistungsüberprüfungen
III. Angehörige der Hochschule - C. Teilnehmende an Lehr- und Weiterbildungsveranstaltungen - 3. Gasthörerinnen und Gasthörer sowie Absolvierende von Ausgleichsmassnahmen
Art. 32b Statut der Pädagogischen Hochschule St.Gallen · Leistungsüberprüfungen
1. Soweit Gasthörerinnen und Gasthörer oder Absolvierende von Ausgleichsmassnahmen an Leistungsüberprüfungen teilnehmen, wird Art. 30 dieses Erlasses sachgemäss angewendet.