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216.15 CH-SG

Art. 32b Statut der Pädagogischen Hochschule St.Gallen - Leistungsüberprüfungen

III. Angehörige der Hochschule - C. Teilnehmende an Lehr- und Weiterbildungsveranstaltungen - 3. Gasthörerinnen und Gasthörer sowie Absolvierende von Ausgleichsmassnahmen
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Art. 32b Statut der Pädagogischen Hochschule St.Gallen · Leistungsüberprüfungen

1. Soweit Gasthörerinnen und Gasthörer oder Absolvierende von Ausgleichsmassnahmen an Leistungsüberprüfungen teilnehmen, wird Art. 30 dieses Erlasses sachgemäss angewendet.

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