216.15
CH-SG
Art. 32 Statut der Pädagogischen Hochschule St.Gallen - Gasthörerinnen und Gasthörer
III. Angehörige der Hochschule - C. Teilnehmende an Lehr- und Weiterbildungsveranstaltungen - 3. Gasthörerinnen und Gasthörer sowie Absolvierende von Ausgleichsmassnahmen
Art. 32 Statut der Pädagogischen Hochschule St.Gallen · Gasthörerinnen und Gasthörer
1. Das zuständige Prorektorat kann nicht immatrikulierte Personen zu einzelnen nicht-öffentlichen Lehrveranstaltungen als Gasthörerinnen und Gasthörer zulassen.
2. ...