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216.15 CH-SG

Art. 32 Statut der Pädagogischen Hochschule St.Gallen - Gasthörerinnen und Gasthörer

III. Angehörige der Hochschule - C. Teilnehmende an Lehr- und Weiterbildungsveranstaltungen - 3. Gasthörerinnen und Gasthörer sowie Absolvierende von Ausgleichsmassnahmen
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Art. 32 Statut der Pädagogischen Hochschule St.Gallen · Gasthörerinnen und Gasthörer

1. Das zuständige Prorektorat kann nicht immatrikulierte Personen zu einzelnen nicht-öffentlichen Lehrveranstaltungen als Gasthörerinnen und Gasthörer zulassen.

2. ...

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