216.15
CH-SG
Art. 29 Statut der Pädagogischen Hochschule St.Gallen - Studienbetrieb
III. Angehörige der Hochschule - C. Teilnehmende an Lehr- und Weiterbildungsveranstaltungen - 2. Immatrikulierte Studierende
Art. 29 Statut der Pädagogischen Hochschule St.Gallen · Studienbetrieb
1. Der Studienbetrieb wird durch Studienordnung und Studienpläne geregelt. Die Studienpläne legen die Lehrveranstaltungen fest, die in den Studiengängen zu besuchen sind.
2. Das zuständige Prorektorat kann die Zulassung zu Übungen, Seminaren und Praktika weitergehend regeln.