216.15
CH-SG
Art. 16 Statut der Pädagogischen Hochschule St.Gallen - Zusammensetzung
III. Angehörige der Hochschule - A. Allgemeines
Art. 16 Statut der Pädagogischen Hochschule St.Gallen · Zusammensetzung
1. Angehörige der Hochschule sind
a) Mitglieder des Hochschulrates;
bbis)* Mitarbeitende der Hochschule;
e) immatrikulierte Studierende;
f) weitere Teilnehmende an Lehr- und Weiterbildungsveranstaltungen;
j) Praktikumslehrpersonen.
2. Die Mitarbeitenden der Hochschule setzen sich zusammen aus
a) dem akademischen Personal, bestehend aus den Professorinnen und Professoren, Dozierenden, Lehrbeauftragten, Mitarbeitenden Third Space, Specialists sowie wissenschaftlichen Mitarbeitenden;
b) dem Personal der Hochschulverwaltung und Administration;
c) den wissenschaftlichen Assistierenden, Praxislehrpersonen sowie studentischen Mitarbeitenden.