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216.15 CH-SG

Art. 16 Statut der Pädagogischen Hochschule St.Gallen - Zusammensetzung

III. Angehörige der Hochschule - A. Allgemeines
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Art. 16 Statut der Pädagogischen Hochschule St.Gallen · Zusammensetzung

1. Angehörige der Hochschule sind

a) Mitglieder des Hochschulrates;

bbis)* Mitarbeitende der Hochschule;

e) immatrikulierte Studierende;

f) weitere Teilnehmende an Lehr- und Weiterbildungsveranstaltungen;

j) Praktikumslehrpersonen.

2. Die Mitarbeitenden der Hochschule setzen sich zusammen aus

a) dem akademischen Personal, bestehend aus den Professorinnen und Professoren, Dozierenden, Lehrbeauftragten, Mitarbeitenden Third Space, Specialists sowie wissenschaftlichen Mitarbeitenden;

b) dem Personal der Hochschulverwaltung und Administration;

c) den wissenschaftlichen Assistierenden, Praxislehrpersonen sowie studentischen Mitarbeitenden.

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