216.14
CH-SG
Art. 9 Studienordnung der Pädagogischen Hochschule St.Gallen - Vorzeitige Beendigung des Studiums
II. Studiengänge zur Lehrperson der Volksschule und an Maturitätsschulen - 2. Struktur
Art. 9 Studienordnung der Pädagogischen Hochschule St.Gallen · Vorzeitige Beendigung des Studiums
1. Der Studiengang wird durch Abmeldung oder Ausschluss vorzeitig beendet.
2. Die Abmeldung erfolgt schriftlich.
3. Die Gebühren für das laufende Semester bleiben geschuldet.