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216.14 CH-SG

Art. 9 Studienordnung der Pädagogischen Hochschule St.Gallen - Vorzeitige Beendigung des Studiums

II. Studiengänge zur Lehrperson der Volksschule und an Maturitätsschulen - 2. Struktur
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Art. 9 Studienordnung der Pädagogischen Hochschule St.Gallen · Vorzeitige Beendigung des Studiums

1. Der Studiengang wird durch Abmeldung oder Ausschluss vorzeitig beendet.

2. Die Abmeldung erfolgt schriftlich.

3. Die Gebühren für das laufende Semester bleiben geschuldet.

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