216.14
CH-SG
Art. 8 Studienordnung der Pädagogischen Hochschule St.Gallen - Verfall von ECTS-Kreditpunkten
II. Studiengänge zur Lehrperson der Volksschule und an Maturitätsschulen - 2. Struktur
Art. 8 Studienordnung der Pädagogischen Hochschule St.Gallen · Verfall von ECTS-Kreditpunkten
1. Die im Rahmen der Studiengänge nach Art. 2 dieses Erlasses erworbenen ECTS-Kreditpunkte bleiben für den Erwerb des Studienabschlusses an der PHSG wie folgt gültig
a) 7 Jahre auf der Bachelor-Stufe;
b) 4,5 Jahre auf der Master-Stufe.