Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
216.14 CH-SG

Art. 8 Studienordnung der Pädagogischen Hochschule St.Gallen - Verfall von ECTS-Kreditpunkten

II. Studiengänge zur Lehrperson der Volksschule und an Maturitätsschulen - 2. Struktur
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Art. 8 Studienordnung der Pädagogischen Hochschule St.Gallen · Verfall von ECTS-Kreditpunkten

1. Die im Rahmen der Studiengänge nach Art. 2 dieses Erlasses erworbenen ECTS-Kreditpunkte bleiben für den Erwerb des Studienabschlusses an der PHSG wie folgt gültig

a) 7 Jahre auf der Bachelor-Stufe;

b) 4,5 Jahre auf der Master-Stufe.

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