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216.14 CH-SG

Art. 7 Studienordnung der Pädagogischen Hochschule St.Gallen - Studienjahr und Semesterstrukturen

II. Studiengänge zur Lehrperson der Volksschule und an Maturitätsschulen - 2. Struktur
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Art. 7 Studienordnung der Pädagogischen Hochschule St.Gallen · Studienjahr und Semesterstrukturen

1. Ein Studienjahr umfasst Herbstsemester (1. August bis 31. Januar) und Frühjahrssemester (1. Februar bis 31. Juli). Der Vorlesungsbetrieb beginnt im Herbstsemester in den Kalenderwochen 36 bis 38 (September), im Frühjahrssemester in Kalenderwoche 8 (Februar).

2. Herbstsemester und Frühjahrssemester werden durch Blockwochen unterbrochen.

3. In der vorlesungsfreien Zeit können Blockwochen, berufspraktische Studien, Prüfungen und weitere Lehrveranstaltungen stattfinden.

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