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216.14 CH-SG

Art. 5 Studienordnung der Pädagogischen Hochschule St.Gallen - Umfang

II. Studiengänge zur Lehrperson der Volksschule und an Maturitätsschulen - 2. Struktur
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Art. 5 Studienordnung der Pädagogischen Hochschule St.Gallen · Umfang

1. Der Bachelor-Studiengang umfasst 180 ECTS-Kreditpunkte, der Master-Studiengang wenigstens 90 ECTS-Kreditpunkte.

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