Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
216.14 CH-SG

Art. 4 Studienordnung der Pädagogischen Hochschule St.Gallen - Aufnahmereglement

II. Studiengänge zur Lehrperson der Volksschule und an Maturitätsschulen - 1. Allgemeines
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Art. 4 Studienordnung der Pädagogischen Hochschule St.Gallen · Aufnahmereglement

1. Der Rat der Hochschule erlässt ein Aufnahmereglement.

2. Das Aufnahmereglement regelt

a) das Aufnahmeverfahren an die Hochschule;

b) zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen für einzelne Studiengänge;

c) den Wechsel des Studiengangs;

d) den Übertritt von einer anderen Hochschule in die PHSG.

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