216.14
CH-SG
Art. 4 Studienordnung der Pädagogischen Hochschule St.Gallen - Aufnahmereglement
II. Studiengänge zur Lehrperson der Volksschule und an Maturitätsschulen - 1. Allgemeines
Art. 4 Studienordnung der Pädagogischen Hochschule St.Gallen · Aufnahmereglement
1. Der Rat der Hochschule erlässt ein Aufnahmereglement.
2. Das Aufnahmereglement regelt
a) das Aufnahmeverfahren an die Hochschule;
b) zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen für einzelne Studiengänge;
c) den Wechsel des Studiengangs;
d) den Übertritt von einer anderen Hochschule in die PHSG.