Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
216.14 CH-SG

Art. 2bis Studienordnung der Pädagogischen Hochschule St.Gallen - b) zur Lehrperson der Berufsbildung

I. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 2bis Studienordnung der Pädagogischen Hochschule St.Gallen · b) zur Lehrperson der Berufsbildung

1. Die PHSG kann folgende Studiengänge zur Lehrperson der Berufsbildung anbieten

a)* Studiengang zur Lehrperson für Allgemeinbildung;

b)* Studiengang zur Lehrperson für Berufskunde;

c)* Studiengang zur Lehrperson an Höheren Fachschulen;

d)* Studiengang für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner in überbetrieblichen Kursen und Lehrwerkstätten;

e)* Studiengang zur Lehrperson für Sportunterricht in der beruflichen Grundbildung;

f)* Studiengang zur Lehrperson für Fächer in der Berufsmaturität.

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