Art. 2 Studienordnung der Pädagogischen Hochschule St.Gallen - Studiengänge a) zur Lehrperson der Volksschule und an Maturitätsschulen
Art. 2 Studienordnung der Pädagogischen Hochschule St.Gallen · Studiengänge a) zur Lehrperson der Volksschule und an Maturitätsschulen
1. Die PHSG bietet folgende Studiengänge zur Lehrperson der Volksschule an
a)* Bachelor für die Primarstufe Schuljahre 1 bis 5 (Diplomtyp A);
b)* Bachelor für die Primarstufe Schuljahre 3 bis 8 (Diplomtyp B);
c) Bachelor-/Master für die Sekundarstufe I, phil. I;
d) Bachelor-/Master für die Sekundarstufe I, phil. II.
1bis. Die PHSG kann folgende Studiengänge zur Lehrperson der Volksschule und an Maturitätsschulen anbieten
a) Master für die Sekundarstufe I auf der Basis eines fachwissenschaftlichen Bachelorabschlusses;
b) kombinierter Master für die Sekundarstufe I und Maturitätsschulen auf der Basis eines fachwissenschaftlichen Masterabschlusses.
2. Sie bietet den Studiengang zur Lehrperson der Sekundarstufe I nach Abs.1 dieser Bestimmung integriert oder konsekutiv an.
3. Die PHSG kann zur Erweiterung der Unterrichtsberechtigung oder zur Nachqualifikation von Lehrpersonen Teilstudien für die Zielstufen nach Abs. 1 dieser Bestimmung anbieten.