Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
216.14 CH-SG

Art. 19 Studienordnung der Pädagogischen Hochschule St.Gallen - e) Teildiplome

II. Studiengänge zur Lehrperson der Volksschule und an Maturitätsschulen - 4. Studienabschluss
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (32 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 19 Studienordnung der Pädagogischen Hochschule St.Gallen · e) Teildiplome

1. Der Rat der Hochschule regelt Fachabschlüsse in einzelnen Fächern ausserhalb der Regelstudien.

← Art. 18 Studienordnung der Pädagogischen Hochschule St.Gallen Geltung Art. 20 Studienordnung der Pädagogischen Hochschule St.Gallen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →