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216.14 CH-SG

Art. 17 Studienordnung der Pädagogischen Hochschule St.Gallen - c) Bachelorabschluss Studiengänge Sekundarstufe I

II. Studiengänge zur Lehrperson der Volksschule und an Maturitätsschulen - 4. Studienabschluss
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Art. 17 Studienordnung der Pädagogischen Hochschule St.Gallen · c) Bachelorabschluss Studiengänge Sekundarstufe I

1. Der Bachelorabschluss setzt voraus, dass

a) die vorgeschriebene Anzahl ECTS-Punkte erworben ist;

abis)* die vorgeschriebenen Module bestanden sind;

b) die Bachelorarbeit angenommen ist.

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