216.14
CH-SG
Art. 16 Studienordnung der Pädagogischen Hochschule St.Gallen - b) Bachelorabschluss Studiengänge Primarstufe
II. Studiengänge zur Lehrperson der Volksschule und an Maturitätsschulen - 4. Studienabschluss
Art. 16 Studienordnung der Pädagogischen Hochschule St.Gallen · b) Bachelorabschluss Studiengänge Primarstufe
1. Der Bachelorabschluss setzt voraus, dass
a) die vorgeschriebene Anzahl ECTS-Punkte erworben ist;
bbis)* die vorgeschriebenen Module bestanden sind;
c) die Bachelorarbeit angenommen ist.