216.14
CH-SG
Art. 12 Studienordnung der Pädagogischen Hochschule St.Gallen - Studienplan
II. Studiengänge zur Lehrperson der Volksschule und an Maturitätsschulen - 3. Aufbau des Studien- und Prüfungssystems
Art. 12 Studienordnung der Pädagogischen Hochschule St.Gallen · Studienplan
1. Der Rat der Hochschule erlässt für jeden Studiengang einen Rahmen-Studienplan.
2. Der Rahmen-Studienplan legt die für die einzelnen Studiengänge erforderlichen Module mit den zugehörigen ECTS-Punkten sowie die weiteren zu erbringenden Leistungen fest.