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216.14 CH-SG

Art. 12 Studienordnung der Pädagogischen Hochschule St.Gallen - Studienplan

II. Studiengänge zur Lehrperson der Volksschule und an Maturitätsschulen - 3. Aufbau des Studien- und Prüfungssystems
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Art. 12 Studienordnung der Pädagogischen Hochschule St.Gallen · Studienplan

1. Der Rat der Hochschule erlässt für jeden Studiengang einen Rahmen-Studienplan.

2. Der Rahmen-Studienplan legt die für die einzelnen Studiengänge erforderlichen Module mit den zugehörigen ECTS-Punkten sowie die weiteren zu erbringenden Leistungen fest.

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