216.14
CH-SG
Art. 11 Studienordnung der Pädagogischen Hochschule St.Gallen - Modulabschluss
II. Studiengänge zur Lehrperson der Volksschule und an Maturitätsschulen - 3. Aufbau des Studien- und Prüfungssystems
Art. 11 Studienordnung der Pädagogischen Hochschule St.Gallen · Modulabschluss
1. Die Zielerreichung in Modulen wird mit einem Modulabschluss überprüft.
2. Die Erteilung eines Modulabschlusses kann vom Nachweis einer Präsenz abhängig gemacht werden.