216.13
CH-SG
Art. 8 Gebührentarif der Pädagogischen Hochschule St.Gallen - b) für Teilnehmende an Weiterbildungsveranstaltungen
III. Studiengebühren
Art. 8 Gebührentarif der Pädagogischen Hochschule St.Gallen · b) für Teilnehmende an Weiterbildungsveranstaltungen
1. Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Lehrveranstaltungen der Weiterbildung bezahlen die vom Veranstalter festgelegte Gebühr.