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216.13 CH-SG

Art. 8 Gebührentarif der Pädagogischen Hochschule St.Gallen - b) für Teilnehmende an Weiterbildungsveranstaltungen

III. Studiengebühren
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Art. 8 Gebührentarif der Pädagogischen Hochschule St.Gallen · b) für Teilnehmende an Weiterbildungsveranstaltungen

1. Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Lehrveranstaltungen der Weiterbildung bezahlen die vom Veranstalter festgelegte Gebühr.

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