216.13
CH-SG
Art. 7 Gebührentarif der Pädagogischen Hochschule St.Gallen - Lehrveranstaltungsgebühren a) für Gasthörerinnen und Gasthörer
III. Studiengebühren
Art. 7 Gebührentarif der Pädagogischen Hochschule St.Gallen · Lehrveranstaltungsgebühren a) für Gasthörerinnen und Gasthörer
1. Die Lehrveranstaltungsgebühren werden von Gasthörerinnen und -hörern der PHSG semesterweise erhoben.