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216.13 CH-SG

Art. 7 Gebührentarif der Pädagogischen Hochschule St.Gallen - Lehrveranstaltungsgebühren a) für Gasthörerinnen und Gasthörer

III. Studiengebühren
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Art. 7 Gebührentarif der Pädagogischen Hochschule St.Gallen · Lehrveranstaltungsgebühren a) für Gasthörerinnen und Gasthörer

1. Die Lehrveranstaltungsgebühren werden von Gasthörerinnen und -hörern der PHSG semesterweise erhoben.

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