216.13
CH-SG
Art. 6 Gebührentarif der Pädagogischen Hochschule St.Gallen - Semestergebühren
III. Studiengebühren
Art. 6 Gebührentarif der Pädagogischen Hochschule St.Gallen · Semestergebühren
1. Die Studiengebühren werden von den immatrikulierten Studierenden der PHSG semesterweise erhoben.
2. Bei Nichtantritt des Studiums oder Studienabbruch innerhalb von 14 Tagen seit Semesterbeginn werden die Semestergebühren zurückerstattet.