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216.13 CH-SG

Art. 6 Gebührentarif der Pädagogischen Hochschule St.Gallen - Semestergebühren

III. Studiengebühren
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Art. 6 Gebührentarif der Pädagogischen Hochschule St.Gallen · Semestergebühren

1. Die Studiengebühren werden von den immatrikulierten Studierenden der PHSG semesterweise erhoben.

2. Bei Nichtantritt des Studiums oder Studienabbruch innerhalb von 14 Tagen seit Semesterbeginn werden die Semestergebühren zurückerstattet.

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