Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
216.13 CH-SG

Art. 4 Gebührentarif der Pädagogischen Hochschule St.Gallen - Anmeldegebühr

II. Zulassungsgebühren
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (18 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 4 Gebührentarif der Pädagogischen Hochschule St.Gallen · Anmeldegebühr

1. Bei der Anmeldung für die Zulassung an die PHSG wird eine Gebühr erhoben. Diese wird bei einem Rückzug der Anmeldung nicht zurückerstattet.

← Art. 3 Gebührentarif der Pädagogischen Hochschule St.Gallen Geltungsbereich Art. 5 Gebührentarif der Pädagogischen Hochschule St.Gallen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →