216.13
CH-SG
Art. 17 Gebührentarif der Pädagogischen Hochschule St.Gallen - Nichtanwendung bisherigen Rechts
VII. Schlussbestimmungen
Art. 17 Gebührentarif der Pädagogischen Hochschule St.Gallen · Nichtanwendung bisherigen Rechts
1. Der Tarif der Schulgelder und Gebühren der staatlichen Mittelschulen und der Pädagogischen Hochschule vom 6. Juli 1976 wird nicht mehr angewendet.