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216.13 CH-SG

Art. 17 Gebührentarif der Pädagogischen Hochschule St.Gallen - Nichtanwendung bisherigen Rechts

VII. Schlussbestimmungen
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Art. 17 Gebührentarif der Pädagogischen Hochschule St.Gallen · Nichtanwendung bisherigen Rechts

1. Der Tarif der Schulgelder und Gebühren der staatlichen Mittelschulen und der Pädagogischen Hochschule vom 6. Juli 1976 wird nicht mehr angewendet.

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