216.13
CH-SG
Art. 13 Gebührentarif der Pädagogischen Hochschule St.Gallen - Administrativ-und Benützungsgebühren
V. Gebühren für besondere Leistungen
Art. 13 Gebührentarif der Pädagogischen Hochschule St.Gallen · Administrativ-und Benützungsgebühren
1. Die Gebühren für die Erbringung von Verwaltungsleistungen durch die PHSG sind in einem separaten Tarif festgelegt.
2. Die Benützung der Infrastruktur und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der PHSG sind gebührenpflichtig. Art und Höhe der Tarife werden durch die Verwaltungsdirektion festgelegt.