216.13
CH-SG
Art. 12 Gebührentarif der Pädagogischen Hochschule St.Gallen - Abmeldung und Nichterscheinen zur Prüfung
IV. Prüfungsgebühren
Art. 12 Gebührentarif der Pädagogischen Hochschule St.Gallen · Abmeldung und Nichterscheinen zur Prüfung
1. Bei Abmeldung ohne wichtigen Grund oder Nichterscheinen zur Prüfung wird die Prüfungsgebühr nicht zurückerstattet.