Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
216.13 CH-SG

Art. 12 Gebührentarif der Pädagogischen Hochschule St.Gallen - Abmeldung und Nichterscheinen zur Prüfung

IV. Prüfungsgebühren
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (18 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 12 Gebührentarif der Pädagogischen Hochschule St.Gallen · Abmeldung und Nichterscheinen zur Prüfung

1. Bei Abmeldung ohne wichtigen Grund oder Nichterscheinen zur Prüfung wird die Prüfungsgebühr nicht zurückerstattet.

← Art. 11 Gebührentarif der Pädagogischen Hochschule St.Gallen Geltungsbereich Art. 13 Gebührentarif der Pädagogischen Hochschule St.Gallen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →