Art. 4a Verordnung über die Zulassung von Bewerberinnen und Bewerbern ohne eine gymnasiale Maturität zum Studium an der Pädagogischen Hochschule St.Gallen - Zulassung mittels Ergänzungsprüfung
Art. 4a Verordnung über die Zulassung von Bewerberinnen und Bewerbern ohne eine gymnasiale Maturität zum Studium an der Pädagogischen Hochschule St.Gallen · Zulassung mittels Ergänzungsprüfung
1. Absolventinnen und Absolventen einer Fach-, Wirtschafts-, Informatikmittel- oder Berufsmaturitätsschule sowie Berufsleute mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis und mehrjähriger Berufserfahrung erbringen für die Zulassung zum Studiengang Sekundarstufe I der Pädagogischen Hochschule St.Gallen den Nachweis zusätzlicher Allgemeinbildung.
2. Die Rektorin oder der Rektor kann Ergänzungsprüfungen von Institutionen, welche die Zulassung zur Ausbildung zur Lehrperson der Sekundarstufe I an einer Pädagogischen Hochschule in der Schweiz ermöglichen, allgemein als gültigen Nachweis zusätzlicher Allgemeinbildung anerkennen.
3. Die Pädagogische Hochschule St.Gallen oder die Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene St.Gallen/Sargans (ISME) kann eine Ergänzungsprüfung anbieten, mit deren Bestehen der Nachweis zusätzlicher Allgemeinbildung erbracht wird.