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Art. 4 Verordnung über die Zulassung von Bewerberinnen und Bewerbern ohne eine gymnasiale Maturität zum Studium an der Pädagogischen Hochschule St.Gallen - Prüfungsfreie Zulassung

II. Zulassung zum Studiengang Sekundarstufe I
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Art. 4 Verordnung über die Zulassung von Bewerberinnen und Bewerbern ohne eine gymnasiale Maturität zum Studium an der Pädagogischen Hochschule St.Gallen · Prüfungsfreie Zulassung

1. Die Zulassung zum Studiengang Sekundarstufe I setzt alternativ zur gymnasialen Maturität den Passerellen-Lehrgang oder den Abschluss einer Hochschule voraus.

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