216.12
CH-SG
Art. 4 Verordnung über die Zulassung von Bewerberinnen und Bewerbern ohne eine gymnasiale Maturität zum Studium an der Pädagogischen Hochschule St.Gallen - Prüfungsfreie Zulassung
II. Zulassung zum Studiengang Sekundarstufe I
Art. 4 Verordnung über die Zulassung von Bewerberinnen und Bewerbern ohne eine gymnasiale Maturität zum Studium an der Pädagogischen Hochschule St.Gallen · Prüfungsfreie Zulassung
1. Die Zulassung zum Studiengang Sekundarstufe I setzt alternativ zur gymnasialen Maturität den Passerellen-Lehrgang oder den Abschluss einer Hochschule voraus.
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Prüfungsfreie Zulassung
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