216.12
CH-SG
Art. 3 Verordnung über die Zulassung von Bewerberinnen und Bewerbern ohne eine gymnasiale Maturität zum Studium an der Pädagogischen Hochschule St.Gallen - Zulassung in besonderen Fällen
I. Zulassung zum Studiengang Kindergarten- und Primarstufe
Art. 3 Verordnung über die Zulassung von Bewerberinnen und Bewerbern ohne eine gymnasiale Maturität zum Studium an der Pädagogischen Hochschule St.Gallen · Zulassung in besonderen Fällen
1. Im Einzelfall kann zugelassen werden, wer eine gleichwertige Vorbildung nachweist.
2. Der Hochschulrat regelt die Einzelheiten im Aufnahmereglement.
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Prüfungsfreie Zulassung
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