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Prüfungsfreie Zulassung

6 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton St. Gallen
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Inhaltsübersicht (6)

Gesetzestext (6 Artikel)

I. Zulassung zum Studiengang Kindergarten- und Primarstufe

1. Die Zulassung zum Studiengang Kindergarten- und Primarstufe setzt alternativ zur gymnasialen Maturität den Passerellen-Lehrgang, den Abschluss einer Hochschule oder die Fachmaturität Pädagogik voraus.

I. Zulassung zum Studiengang Kindergarten- und Primarstufe

1. Absolventinnen und Absolventen einer Fach-, Wirtschafts-, Informatikmittel- oder Berufsmaturitätsschule sowie Berufsleute mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis und mehrjähriger Berufserfahrung erbringen für die Zulassung zum Studiengang Kindergarten- und Primarstufe der Pädagogischen Hochschule St.Gallen den Nachweis zusätzlicher Allgemeinbildung.

2. Der Nachweis zusätzlicher Allgemeinbildung wird erbracht durch das Bestehen der Ergänzungsprüfung Pädagogische Hochschule an der Interstaatlichen Maturitätsschule für Erwachsene St.Gallen/Sargans (ISME).

3. Die Rektorin oder der Rektor kann Ergänzungsprüfungen anderer Institutionen, welche die Zulassung zur Ausbildung zur Lehrperson der Kindergarten- und Primarstufe an einer Pädagogischen Hochschule in der Schweiz ermöglichen, allgemein als gültigen Nachweis zusätzlicher Allgemeinbildung anerkennen.

I. Zulassung zum Studiengang Kindergarten- und Primarstufe

1. Im Einzelfall kann zugelassen werden, wer eine gleichwertige Vorbildung nachweist.

2. Der Hochschulrat regelt die Einzelheiten im Aufnahmereglement.

II. Zulassung zum Studiengang Sekundarstufe I

1. Die Zulassung zum Studiengang Sekundarstufe I setzt alternativ zur gymnasialen Maturität den Passerellen-Lehrgang oder den Abschluss einer Hochschule voraus.

II. Zulassung zum Studiengang Sekundarstufe I

1. Absolventinnen und Absolventen einer Fach-, Wirtschafts-, Informatikmittel- oder Berufsmaturitätsschule sowie Berufsleute mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis und mehrjähriger Berufserfahrung erbringen für die Zulassung zum Studiengang Sekundarstufe I der Pädagogischen Hochschule St.Gallen den Nachweis zusätzlicher Allgemeinbildung.

2. Die Rektorin oder der Rektor kann Ergänzungsprüfungen von Institutionen, welche die Zulassung zur Ausbildung zur Lehrperson der Sekundarstufe I an einer Pädagogischen Hochschule in der Schweiz ermöglichen, allgemein als gültigen Nachweis zusätzlicher Allgemeinbildung anerkennen.

3. Die Pädagogische Hochschule St.Gallen oder die Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene St.Gallen/Sargans (ISME) kann eine Ergänzungsprüfung anbieten, mit deren Bestehen der Nachweis zusätzlicher Allgemeinbildung erbracht wird.

II. Zulassung zum Studiengang Sekundarstufe I

1. Im Einzelfall kann zugelassen werden, wer eine gleichwertige Vorbildung nachweist.

2. Der Hochschulrat regelt die Einzelheiten im Aufnahmereglement.

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