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216.11 CH-SG

Art. 5 Personalverordnung der Pädagogischen Hochschule St.Gallen - Beendigung

II. Arbeitsverhältnis - 1. Allgemeines
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Art. 5 Personalverordnung der Pädagogischen Hochschule St.Gallen · Beendigung

1. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses richtet sich nach Art. 19 ff. des Personalgesetzes vom 25. Januar 2011. Der Hochschulrat kann für Kündigungsfrist, Kündigungstermin und Altersrücktritt abweichende Regelungen festlegen.

2. ...

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