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216.11 CH-SG

Art. 3 Personalverordnung der Pädagogischen Hochschule St.Gallen - Rechtsnatur

II. Arbeitsverhältnis - 1. Allgemeines
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Art. 3 Personalverordnung der Pädagogischen Hochschule St.Gallen · Rechtsnatur

1. Das Arbeitsverhältnis ist öffentlich-rechtlich und wird durch schriftlichen Arbeitsvertrag begründet.

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