216.10
CH-SG
Art. 6 Verordnung über Berichterstattung, Rechnung und Eigenkapital der Pädagogischen Hochschule St.Gallen - Inhalt
1. Jährliche Berichterstattung - 2. Bericht zur Leistungsperiode
Art. 6 Verordnung über Berichterstattung, Rechnung und Eigenkapital der Pädagogischen Hochschule St.Gallen · Inhalt
1. Der Bericht über die Erfüllung des Leistungsauftrags und die Verwendung des Kantonsbeitrags informiert über die Leistungserbringung und Mittelverwendung der gesamten Leistungsperiode.
2. Er enthält zumindest die Angaben nach Anhang 2 dieses Erlasses.